Kosten

Heilpraktikerleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. 

 

PatientInnen mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler; sie können aber die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. 

 

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

 

Ich bitte Sie, Termine bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls berechne ich eine Ausfallpauschale des vollen Preises.